Der Pensionskassenausweis vermittelt Ihnen Informationen zu der aktuellen Pensionskassenlösung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
Um einen Gesamtüberblick über Ihre finanzielle Zukunft zu erhalten, müssen Sie weiter folgende Leistungen und Guthaben berücksichtigen:
- Leistungen aus der 1. Säule (AHV)
- Leistungen aus der Säule 3a (gebundenen Vorsorge)
- freies Vermögen (vorhandene Ersparnisse)
Die voraussichtlichen Leistungen nach der Pensionierung basieren auf verschiedenen Annahmen. Falls Ihre Pensionierung noch weiter entfernt liegt, sind diese Zahlen generell mit Vorsicht zu interpretieren.
Sie können dem Pensionskassenausweis entnehmen, in welchem Umfang Sie sich in die Pensionskasse einkaufen können. Falls Sie Fragen dazu haben, ob dies in Ihrer Situation aus Vorsorge- und Steueroptik sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
In der Regel können Sie anhand des Pensionskassenausweises auch nicht abschätzen, wie solide Ihre Pensionskasse aufgestellt ist.
Pensionskassenspezifische Detailregelegungen, z.B. in Bezug auf eine mögliche Frühpensionierung oder einen Kapitalbezug, können Sie dem Pensionskassenreglement entnehmen.