Bei einer Krankheit erhalten Erwerbstätige zunächst weiterhin ihren vollen Lohn. Der Zeitraum der Lohnfortzahlung ist abhängig von der Anstellungsdauer. Sofern der Arbeitgeber über eine Krankentaggeldversicherung verfügt, wird im Anschluss daran ein Krankentaggeld von 80 % des Lohnes bis maximal zwei Jahre entrichtet. Danach wird eine Invalidenrente aus der 1. Säule (IV) und der 2. Säule (BVG) geprüft.
Die staatliche und die berufliche Vorsorge decken nur einen Teil des aktuellen Einkommens ab. Um Ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können, müssen die erwarteten Leistungen mit Ihrem individuellen Bedarf abgestimmt sein. Ansonsten besteht eine Vorsorgelücke. Personen ohne Erwerbstätigkeit und selbständig Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse erhalten lediglich Leistungen aus der 1. Säule.