Wenn Eltern versterben, sieht das Gesetz grundsätzlich Regelungen vor. Das Sorgerecht geht automatisch auf den überlebenden Elternteil über, wenn ein Elternteil verstirbt. Vorausgesetzt wird, dass dies dem Kindeswohl nicht schadet. Versterben beide Elternteile, etwa durch einen Unfall, sucht die KESB in der Regel zunächst innerhalb der Familie nach einem geeigneten Vormund. Dies kann sich jedoch aufgrund verschiedener Umstände, beispielsweise Alter der Grosseltern, als schwierig gestalten.
Es kann deshalb auch ein Vormund ausserhalb der Familie bestimmt werden, sogar eine fremde Person. Wenn Sie dem vorbeugen möchten, empfiehlt sich die Sorgerechtsverfügung, besonders in Patchwork-Konstellationen. Die Sorgerechtsverfügung ist ein informeller Wunsch zuhanden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), eine Person Ihres Vertrauens als Vormund einzusetzen, für den Fall, dass Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes gleichzeitig versterben sollten. Es empfiehlt sich dabei zu begründen, weshalb Sie die von Ihnen bezeichnete Person für das Wohl Ihres Kindes als besonders geeignet erachten.
Darüber hinaus sollten Sie festlegen, wer den Nachlass, welchen die Kinder einmal bekommen sollen, verwaltet. Dies muss nicht dieselbe Person sein, die auch als Vormund bestimmt wurde.