Welchen Betrag kann ich als einmalige Kapitalleistung beziehen?
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, auf Verlangen einen Viertel des obligatorischen Teils des Altersguthabens als Kapitalauszahlung zu leisten. Die meisten Pensionskassen gehen aber über dieses Minimum hinaus und gewähren teilweise bis zu 100 % als Kapitalleistung.
Grundsätzlich sind die Pensionskassen in der Ausgestaltung des Vorsorgereglements im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei. Machen Sie sich deshalb vorgängig mit den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse für den Altersleistungsbezug vertraut.
Mögliche Steuervorteile durch gestaffelten Bezug
Der Kapitalbezug bringt langfristig steuerliche Vorteile gegenüber der Altersrente, weil nach dem Bezug nur noch reduzierte regelmässige und somit steuerbare Einkünfte anfallen. Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz einmalig besteuert. Weil die Steuersätze in vielen Kantonen bei zunehmender Kapitalleistung steigen, ist grundsätzlich ein gestaffelter Bezug der Vorsorgegelder vorteilhaft.
Für einen gestaffelten Bezug bestehen folgende Möglichkeiten:
- eine Teilpensionierung oder
- ein Wohneigentumsförderungs-Vorbezug (WEF-Vorbezug) zur Amortisation der Hypothek Ihres selbst bewohnten Eigenheims.
Beide Varianten sind an gesetzliche und reglementarische Vorgaben gebunden. Wir empfehlen Ihnen eine Detailbetrachtung mit einem Vorsorgespezialisten.