Steuern nach dem Kauf eines Eigenheims
Der Kauf eines Eigenheims macht die Erstellung der Steuererklärung auf einen Schlag komplexer. Eigentümerinnen und Eigentümer werden mit vielen Fragen konfrontiert: Was hat es mit dem Steuerwert beziehungsweise dem Eigenmietwert auf sich, und wie müssen diese deklariert werden? Welche Unterhaltskosten können geltend gemacht werden? Können zum Beispiel Einlagen in den Erneuerungsfonds von den Steuern abgezogen werden? Ist es für Sie lohnender, die effektiven Unterhaltskosten zu deklarieren oder den Pauschalabzug zu wählen? Nehmen Sie unser Fachwissen in Anspruch, um sicherzugehen, dass Sie die Abzüge vollständig ausschöpfen.
Was gilt es in der Steuererklärung für Eigentümerinnen und Eigentümer zu beachten?
Planen Sie Investitionen geschickt und profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen Ihres Eigenheims. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterhaltskosten in Abzug bringen. Rechnungen, die vergessen gegangen sind, wie zum Beispiel der Ersatz einer Waschmaschine oder die Gebäudeversicherungsprämien, können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Bezahlte Schuldzinsen und die Hypothekarschuld beeinflussen Ihre Steuern ebenso wie eine allfällige Amortisation der Hypothek.
Nutzen Sie unsere Erfahrung
Unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater planen mit Ihnen Investitionen und Renovationen und klären ab, ob es sich lohnt, diese auf zwei oder mehrere Jahre zu verteilen. Wir erklären Ihnen, welche Kosten Sie als Stockwerkeigentümer in Abzug bringen können. Wir zeigen Ihnen auf, wie sich Schuldzinsen und die Amortisation der Hypothek auf Ihre Steuern auswirken. Sie erfahren zudem, wie lange Sie die Belege im Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft aufbewahren sollten. Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung mit Rat und Tat zur Seite und erledigen gerne Ihre Steuererklärung.