Das elektronische Erstellen der Steuererklärung ist einfach und spart Zeit. Viele Informationen sind bereits vorerfasst und die Fehlerquellen werden zusätzlich minimiert. Wichtige Hinweise sind im Programm hinterlegt und auch gewisse Abzüge werden automatisch berücksichtigt. Im Kanton Zürich kann die Steuererklärung vollumfänglich digital eingereicht werden.
Fristen einhalten
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – das gilt auch für die Bearbeitung der eigenen Steuererklärung. Am besten setzen Sie sich einen Termin in der Agenda und erledigen die Steuererklärung gleich im ersten Anlauf. Dafür ist es entscheidend, dass Sie gut vorbereitet sind. Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung bis Ende März einzureichen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Steuererklärung nicht innert der ordentlichen Einreiche-Frist abgegeben werden kann. Verbreitetes Beispiel aus der Praxis: Die Abrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht noch aus. Beantragen Sie in diesen Fällen rechtzeitig eine Fristerstreckung. Viele Gemeinden bieten auch hierfür eine Online-Lösung an.
Unterlagen zusammentragen
Alle Angaben in der Steuererklärung müssen spätestens auf Anfrage belegt werden können. Wie erwähnt, ist es bereits die halbe Miete, wenn sämtliche steuerrelavante Belege zum Beispiel in einem Steuerordner gesammelt werden. Viele Unterlagen wie Lohn- und Rentenausweise, Steuerbescheinigungen der Säule 3a, Spendenbescheinigungen etc. werden zu Jahresbeginn automatisch per Post zugestellt oder sind in Ihrem ZKB eBanking abrufbereit. Es gibt aber auch weitere Belege, welche bereits im laufenden Jahr gesammelt werden sollten – zum Beispiel Zahnarztrechnungen, Liegenschaftsunterhaltskosten oder Auslagen im Zusammenhang mit der persönlichen Weiterbildung.
Abzüge deklarieren und Möglichkeiten nutzen
Vergessen Sie nicht, sämtliche Steuerabzüge in der Steuererklärung geltend zu machen. Verpasste Abzüge können im Nachgang nicht mehr berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt lohnt es sich zu prüfen, ob es noch nicht genutzte Möglichkeiten gibt, die Steuerbelastung zu reduzieren.
Liegenschaftsunterhaltskosten
Bei den Unterhaltskosten des Eigenheims kann jährlich zwischen effektiven Kosten und Pauschalabzug (20 Prozent des Eigenmietwerts oder Mietertrags) gewählt werden. Wenn Sie bereits wissen, dass die effektiven Kosten in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, lohnt es sich, weitere anstehende Unterhaltsarbeiten gegebenenfalls vorzuziehen, damit Sie im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren können. Planen Sie eine grössere Renovation, kann es sich lohnen, die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen.