Sieben goldene Steuertipps
Als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerbelastung zu optimieren. Die untenstehnden Steuertipps richten sich vor allem an Personen, die im Kanton Zürich leben.
- Prüfen Sie jedes Jahr, ob die Unterhaltspauschale des Eigenmietwertes oder die effektiv angefallenen Unterhaltskosten höher sind. Bringen Sie jeweils den höheren Betrag in Abzug.
- Amortisieren Sie Ihre Hypothek indirekt über die Säule 3a. Auf diese Weise profitieren Sie davon, dass Sie sowohl Ihre Einlagen in die Säule 3a als auch die bezahlten Hypothekarzinsen abziehen können.
- Planen Sie umfangreiche Renovationen und Sanierungen im Voraus. Lassen Sie sich von unseren Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten beraten. Sollen die geplanten Arbeiten im gleichen Jahr erledigt werden oder ist es steuertechnisch vorteilhafter, die anfallenden Kosten über mehrere Jahre zu verteilen?
- Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind steuerlich ebenfalls abzugsfähig.
- Bewahren Sie Belege für wertvermehrende Investitionen über 20 Jahre auf. Die Investitionen können zwar nicht bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, aber von einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
- Prüfen Sie den vom Steueramt ermittelten Vermögenssteuerwert und den Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft. Sollten diese Ihrer Meinung nach zu hoch sein, besprechen Sie die möglichen Schritte am besten mit unseren Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten.
- Sind Ihre Kinder ausgezogen? Möglicherweise können Sie den Eigenmietwert entsprechend kürzen, wenn Sie Ihre Liegenschaft nicht mehr voll nutzen. Wir beraten Sie gerne.