Testament, Ehevertrag und Vermögensnachfolge
Mit dem Kauf eines Eigenheims verändert sich Ihre Vermögensstruktur grundlegend. Regeln Sie daher die Vermögensnachfolge rechtzeitig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Familie im Todesfall weiterhin im Eigenheim bleiben kann und nicht in einer ohnehin schon schwierigen Zeit die Liegenschaft verkaufen muss.
Sofern keine anderweitigen Verfügungen vorliegen, beispielsweise durch ein Testament, wird die Erbfolge nach dem Gesetz geregelt. Darin ist festgelegt, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist. Mit einem Ehevertrag und/oder einem Testament können Sie verhindern, dass Ihr Eigenheim verkauft werden muss, um die Forderungen einzelner Erben zu erfüllen.