Ihr letzter Wille
Aus diesen Gründen lohnt sich ein Testament
Haben Sie vor Ihrem Tod weder ein Testament noch einen Erbvertrag verfasst, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt nicht zwingend Ihre Wünsche. Insbesondere Konkubinatspartner und Mitglieder von Patchwork-Familien können leer ausgehen. Mit einem Testament können Sie Ihre Liebsten begünstigen.
Auch in traditionellen Familien kann der überlebende Partner durch unzureichende Vorsorgeregelungen in finanzielle Bedrängnis geraten. Vor allem Ehepaare, die ein Eigenheim besitzen, sollten sich gegenseitig so weit wie möglich begünstigen. Denn es kann vorkommen, dass der überlebende Partner das Haus oder die Wohnung verkaufen muss, um die anderen gesetzlichen Erben auszuzahlen.
So verfassen Sie ein handschriftliches Testament
Mit einem eigenhändig verfassten Testament gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren eigenen Wünschen. Damit ein handschriftlich verfasstes Testament nach Schweizer Erbrecht gültig ist, müssen neben inhaltlichen Anforderungen auch formale Anforderungen erfüllt sein:
- Schreiben Sie das ganze Testament von Anfang bis Ende von Hand.
- Datieren Sie das Testament (Tag, Monat, Jahr). Das Datum schreiben Sie ebenfalls von Hand.
- Unterschreiben Sie das Dokument.
Das öffentliche Testament: Das sollten Sie beachten
Das öffentliche Testament wird von einer Urkundsperson, im Kanton Zürich von einem Notar, unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich beurkundet. Es entspricht als Dokument und von der Wirkung her dem handschriftlichen Testament. Dieser Testamentsform bedienen sich insbesondere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, selber zu schreiben oder zu lesen.
Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf
Ihre letztwillige Verfügung sollten Sie sicher aufbewahren. Mögliche Orte sind zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle, beim Willensvollstrecker oder bei einer Bank. Wenn Sie Ihr Testament bei einer Bank deponieren, darf es nicht im eigenen Schrankfach für Wertgegenstände liegen. Nach Ihrem Tod wird das Testament an das zuständige Gericht verschickt.
Sie können Ihr Testament auch zu Hause aufbewahren. Da besteht allerdings die Gefahr, dass es verloren geht oder von anderen Personen angeschaut wird.