Gründen Sie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Oder führen Sie eine Kapitalerhöhung durch? Dann deponieren Sie Ihr Kapital auf dem Kapitaleinzahlungskonto der Zürcher Kantonalbank. Nach erfolgter Neugründung oder Kapitalerhöhung zahlen wir Ihnen das einbezahlte Geld auf Ihr Firmenkonto aus.
Vorteile eines Kapitaleinzahlungskontos
Transparente Abwicklung
Neugründungen oder Kapitalerhöhungen werden einfach und transparent über das Kapitaleinzahlungskonto abgewickelt.
Ganzheitliche Beratung
Vor, während und nach der Firmengründung oder Kapitalerhöhung steht Ihnen ein Kundenbetreuer beratend zur Seite.
So funktioniert die Kapitaldeponierung
Sie reichen bei uns einen Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung ein.
Wir kontaktieren Sie zeitnah nach Erhalt Ihres Antrages.
Bei Antragsannahme geben wir Ihnen die Kontoangaben für die Überweisung bekannt. Alternativ belasten wir Ihr Konto gemäss Direktbelastungsauftrag.
Wir stellen Ihnen die Kapitaleinzahlungsbestätigung per Einschreiben zu, sobald der zu bestätigende Betrag vollständig einbezahlt ist.
Sie veranlassen die Neugründung oder Kapitalerhöhung beim Notariat.
Wir zahlen das Kapital nach Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu Gunsten Ihres Firmenkontos aus.
Das Kapital Ihrer Zukunft
In unserer Broschüre finden Sie alle Informationen zur Kapitaldeponierung bei Gründungen, Erhöhungen und Nachliberierungen.
Haben Sie Ihren Gründungsprozess bereits mit unserem Partner Jurata gestartet? Falls ja, übernimmt Jurata für Sie das Antragsformular für die Kapitaldeponierung. Es sind keine weiteren Schritte nötig.
Möchten Sie Ihre Firma mit den Profis von Jurata gründen? Dann profitieren Sie von unserem Angebot für nur CHF 100.- bei unserem Partner Jurata.
Möchten Sie Ihr Kapital direkt bei der Zürcher Kantonalbank deponieren? Dann schicken Sie uns Ihren Antrag.
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Die auftraggebenden und eröffnenden Personen müssen mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden können. Dies geht aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) vor. Legen Sie bitte diese Bestätigung im Original dem unterzeichneten Auftrag bei.
Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Dies ist auch möglich in jedem Institut, das dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken angeschlossen ist. Alle Poststellen in der Schweiz, unsere Korrespondenzbanken und zahlreiche amtliche Stellen bieten diesen Dienst gegen eine kleine Gebühr an. Dazu gehören beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Notariate, das Schweizer Konsulat etc. Eine gewöhnliche Kopie des amtlichen Ausweises genügt nicht.
Die Freigabe des Kapitals kann erst nach gesetzeskonformer Identifikation der auftraggebenden und eröffnenden Personen erfolgen. Es müssen auch sämtliche handelsregisteramtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.
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Die auftraggebenden und eröffnenden Personen müssen mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden können. Dies geht aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) vor. Legen Sie bitte diese Bestätigung im Original dem unterzeichneten Auftrag bei.
Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Dies ist auch möglich in jedem Institut, das dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken angeschlossen ist. Alle Poststellen in der Schweiz, unsere Korrespondenzbanken und zahlreiche amtliche Stellen bieten diesen Dienst gegen eine kleine Gebühr an. Dazu gehören beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Notariate, das Schweizer Konsulat etc. Eine gewöhnliche Kopie des amtlichen Ausweises genügt nicht.
Die Freigabe des Kapitals kann erst nach gesetzeskonformer Identifikation der auftraggebenden und eröffnenden Personen erfolgen. Es müssen auch sämtliche handelsregisteramtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.