Aus- und Weiterbildung
Ist eine Aus- oder Weiterbildung auf Ihre aktuelle oder eine mögliche spätere Erwerbstätigkeit ausgerichtet, so können Sie Kosten bis max. CHF 12'000 vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch damit verbundene Auslagen wie Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Auslagen für Fachliteratur sind abzugsfähig. Kosten für den ersten Abschluss (z.B. Lehr- oder Mittelschulabschluss) sind nicht abzugsfähig.
Berufliche Vorsorge
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können aus steuerlicher Sicht interessant sein, weil Sie die Einzahlung grundsätzlich von den steuerbaren Einkünften abziehen können. Um Ihre Situation gesamtheitlich einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.
Einzahlung in die Säule 3a
Einzahlungen in Ihre Säule 3a können Sie bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen (CHF 7'056.– für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss). Erstellen Sie heute noch einen Dauerauftrag, damit dieser einfache Steuerspartipp künftig nie vergessen geht. Mit frankly, der digitalen Vorsorgelösung, können Sie Ihre Säule 3a in Wertschriften investieren oder als Cash-Vermögen einzahlen.