Eigenheim in Schuss halten
Ein Zuhause in gutem Zustand bereitet einerseits mehr Freude und sichert andererseits auch den Werterhalt sowie die Wiederverkäuflichkeit.
Neben- und Unterhaltsarbeiten
Mit Nebenkosten sind Kosten für Wasser, Strom, Heizung oder die Hauswartung gemeint. Unterhaltskosten nennt man Aufwendungen für das Instandhalten der Liegenschaft. Dazu gehören Kosten um Wände zu streichen, Küche und Bad zu erneuern oder Ausbesserungsarbeiten an der Fassade vorzunehmen.
Kalkulieren Sie für die jährlichen Neben- und Unterhaltskosten zwischen 0,7 % und 1 % des Kaufpreises. Je älter die Liegenschaft und je schlechter ihr Zustand desto höher die Unterhaltskosten. Diese können bis zu 2,5 % des Kaufpreises betragen.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie genügend Geld für die Unterhaltskosten ansparen und Ihr Eigenheim in Schuss bleibt. Bei Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften regelt meist eine professionelle Liegenschaftsverwaltung alle Aufgaben rund um den Unterhalt der Gesamtliegenschaft.
Wieso ist ein Erneuerungsfonds sinnvoll?
Der Erneuerungsfonds dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer. Muss am gemeinsamen Eigentum etwas saniert werden oder entsteht ein Schaden, werden die anfallenden Kosten von dieser Rücklage bezahlt. Viele Stockwerkeigentümer und Stockwerkeingentümerinnen sind sich der Konsequenzen von fehlenden Mitteln im Erneuerungsfonds nicht bewusst. Dies birgt nicht zu unterschätzende Risiken und ist Nährboden für mögliche Konflikte. Reicht das Guthaben im Erneuerungsfonds für die nötige Sanierung nicht aus, müssen die fehlenden finanziellen Mittel durch jeden einzelnen Stockwerkeigentümer im Rahmen seiner Wertquote separat aufgebracht werden. Dies ist jedoch je nach finanzieller Situation nicht für jeden Eigentümer oder jede Eigentümerin möglich. Wir empfehlen deshalb auch bei Neubauten frühzeitig und in genügender Höhe mit den jährlichen Einzahlungen zu beginnen. Optimalerweise werden jährlich etwa 0,5 % des Gebäudewertes eingezogen. Diese jährlichen Zahlungen werden sinnvollerweise bis zu einem Stand von 10 % des Gebäudeversicherungswertes vorgenommen und können nach getätigten Investitionen wieder neu angehäuft werden. Dies abhängig vom Alter der Liegenschaft und von der Strategie der Bewirtschaftung.