Je nachdem, ob Sie eine Festhypothek, eine Geldmarkt-Hypothek (Libor-Hypothek, Saron-Hypothek) oder eine variable Hypothek bei einer Bank aufgenommen haben, gelten andere Regeln bei einem vorzeitigen Wechsel. Bei bestehenden Festhypotheken lohnt sich eine Kündigung meistens erst auf Ende der Laufzeit. Andernfalls könnte es sein, dass eine hohe Strafgebühr, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, bezahlt werden muss. Es ist auch möglich, einzelne Tranchen mit unterschiedlicher Laufzeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Bei variablen Hypotheken gilt häufig eine kürzere Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Beim Geldmarktdarlehen gibt es hinsichtlich Kündigungsfrist je nach Anbieter grosse Unterschiede.