So funktioniert das Lastschriftverfahren für Kreditoren
Wäre es nicht schön, wenn sich Rechnungen fast von alleine bezahlen würden? Das Lastschriftverfahren (LSV) macht das möglich. Sie müssen nur ein einziges Mal eine Belastungsermächtigung unterschreiben. Danach geben wir die Belastung ab Ihrem Konto für den betreffenden Rechnungssteller frei.
Wofür wird das Lastschriftverfahren genutzt?
Wenn Sie regelmässig vom gleichen Rechnungssteller Fakturen mit gleichbleibenden oder verschiedenen Beträgen erhalten, ist das Lastschriftverfahren das Richtige für Sie. Oft wird es für die Zahlung der folgenden Rechnungsarten benutzt: Kreditkartenrechnungen, Mietzinsen, Stromrechnungen, Telefonrechnungen, Krankenkassenprämien, Versicherungsprämien, Leasingraten.
In vier Schritten zum LSV
- Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er das Lastschriftverfahren (LSV) anbietet.
- Sie erteilen dem Rechnungssteller einmalig eine Belastungsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können.
- Bei Belastungen mit Widerspruchsrecht (LSV+) können Sie den bereits belasteten Betrag rückgängig machen. Dazu legen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Avisierungsdatum Widerspruch bei Ihrer Bank ein. Das heisst, sobald Sie über eine Zahlung benachrichtigt wurden, haben Sie 30 Tage Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen.
- Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss eine Belastungsermächtigung vorliegen, und Ihr Konto muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen.
Konto des Rechnungsempfängers | Preis |
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Konto für den Zahlungsverkehr in CHF und EUR | CHF 0.20 (innerhalb der Freigrenze* kostenlos) |
* 600 Transaktionen (Eingänge aller Währungen, elektornische Ausgänge Inland CHF/EUR und SEPA Überweisungen) sind in der Freigrenze inkludiert.