Das Wichtigste in Kürze
- Leiten Sie die ersten Schritte nach einem Todesfall so rasch wie möglich ein.
- Führen Sie alle notwendigen Massnahmen mit Hilfe einer Checkliste durch.
- Organisieren Sie die erforderlichen Dokumente.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit vielen Emotionen verbunden. Neben der Trauer kommen einige zu bewältigende Aufgaben auf Sie zu. Die Zürcher Kantonalbank begleitet Sie bei der Nachlassregelung und steht Ihnen bei den administrativen Aufgaben zur Seite.
Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, die Kundin oder Kunde der Zürcher Kantonalbank war? Wir raten Ihnen, nach einem Todesfall die folgenden Schritte so rasch wie möglich auszuführen:
Sie können uns dringende Zahlungsaufträge einreichen, beispielsweise für Todesfallkosten oder Spitalrechnungen. Das können Sie tun, solange nicht geklärt ist, wer über das Nachlasskonto verfügen darf. Die Rechnung ist im Original zusammen mit dem Einzahlungsschein abzugeben. Die Zürcher Kantonalbank führt diese nach freiem Ermessen aus.
Zur Regelung eines Schweizer Nachlasses benötigen wir grundsätzlich einen Erbschein oder ein Willensvollstreckerzeugnis im Original zur einmaligen Einsicht. Zuständig für die Ausstellung von Erbscheinen und Willensvollstreckerzeugnissen im Kanton Zürich ist das Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person.
Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, wird dieser die Geschäfte auflösen. Ist dies nicht der Fall, können die Nachlassgeschäfte durch die Erben aufgelöst werden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Um Informationen zum Nachlass zu erhalten, müssen Sie sich mittels Erbscheines als Erbe ausweisen. Jeder Erbe ist auskunftsberechtigt.
Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste Todesfall und unsere Broschüre Bankgeschäfte helfen Ihnen, an alles zu denken.
Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste (PDF, 149 KB) hilft Ihnen, an alles zu denken.
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen folgende Dokumente zustellen: