So funktioniert ein Erbteilungsmandat
Verstirbt eine Person und hinterlässt mehrere Erben, bilden diese per Gesetz eine Erbengemeinschaft. Als Gesamteigentümer dürfen diese nur gemeinsam und einstimmig über die Vermögenswerte der Erbschaft verfügen. Wenn die Erben die Nachlassteilung nicht selbst übernehmen möchten und im Testament des Erblassers kein Willensvollstrecker genannt ist, können die Erben die Erbteilung einer externen Stelle anvertrauen – zum Beispiel der Zürcher Kantonalbank.
Unsere Expertinen und Experten unterstützen Sie mit viel Kompetenz und Erfahrung bei der Erbteilung. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch thematisieren wir wichtige Fragen rund um die Erbteilung und die vorliegende Nachlass-Situation.
Wer profitiert von einem Erbteilungsmandat?
Sie sind Teil einer Gemeinschaft, die zusammen geerbt hat? Und Sie möchten die Erbteilung in unabhängige Hände legen? Dieses Angebot richtet sich an Erben Schweizerischer Nachlässe mit Wohnsitz in der Schweiz.
Unser Honorar, Ihre Investition
Unser Honorar wird nach Stundenaufwand verrechnet. Dabei beträgt unser Stundenansatz CHF 250.–, zuzüglich Mehrwertsteuer.