Überprüfen Sie Ihre Nachlassregelung
Bestehende Testamente und Erbverträge bleiben unter dem neuen Erbrecht unverändert gültig. Deshalb ist es ratsam, die darin getroffenen Verfügungen aufgrund des neuen Rechts zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Sind zum Beispiel die leiblichen Nachkommen zugunsten eines Stiefkindes auf den Pflichtteil gesetzt, sind die folgenden Fragen zu prüfen: Ist die Pflichtteilssetzung der eigenen Kinder nach Inkrafttreten des neuen Erbrechts weiterhin gewünscht, wenn ihr Anspruch nur noch die Hälfte anstatt drei Viertel des Nachlasses beträgt und das Stiefkind die andere Hälfte erhält, oder müssten die Erbanteile angepasst werden? Oder ganz generell: Gibt es Formulierungen, die unter den revidierten Bestimmungen missverständlich oder unklar sein könnten? Am besten bespricht man diese Fragen mit einer Erbschaftsspezialistin oder einem Erbschaftsspezialisten.
Unabhängig von der Erbrechtsrevision sollte man seine Nachlassplanung ohnehin von Zeit zu Zeit überprüfen, da sich die familiäre oder finanzielle Situation wie auch die eigenen Wünsche im Laufe der Zeit verändern können.