Was regelt das Güter- und Erbrecht und wann spielen sie eine Rolle?
Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern während der Ehe und die Aufteilung der Vermögenswerte bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod. Das Erbrecht regelt bei jedem Verstorbenen, wer erbt und wie der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt wird. Wie hängen Güterrecht und Erbrecht zusammen, und wie ist die rechtliche Situation, wenn Sie nicht verheiratet sind?
Stirbt eine unverheiratete Person, bildet alles, was sie hinterlässt, ihren Nachlass. Das Erbrecht regelt, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die Aufteilung des Erbes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten regeln.
Sind Sie verheiratet, haben Sie weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Beim Tod eines Ehegatten kommt zuerst das Güterrecht zum Zug. Im Rahmen dieser güterrechtlichen Auseinandersetzung wird bestimmt, welche Teile des ehelichen Vermögens der überlebende Ehegatte vorweg beanspruchen kann und welche Teile den Nachlass der verstorbenen Person bilden. Massgebend für die Aufteilung des ehelichen Vermögens sind der Güterstand und ein allenfalls abgeschlossener Ehevertrag. Der Spielraum für die Nachlassplanung liegt für Verheiratete somit sowohl im Güterrecht, beispielsweise im Ehevertrag, wie auch im Erbrecht, beispielsweise im Testament oder Erbvertrag.
Güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung