Die Errungenschaftsbeteiligung kennt vier Vermögensmassen: das Eigengut jedes Ehegatten und die Errungenschaft jedes Ehegatten.
Zu Ihrem Eigengut gehören Ihre Gegenstände zum persönlichen Gebrauch und das Vermögen, das Sie in die Ehe eingebracht haben. Zusätzlich bilden auch die während der Ehe erhaltenen Erbschaften und Schenkungen Ihr Eigengut.
Zu Ihrer Errungenschaft gehört dasjenige Vermögen, welches Sie während der Ehe entgeltlich erworben haben, das heisst insbesondere der Arbeitserwerb und die Leistungen von Sozialversicherungen sowie die Erträge aus dem Eigengut.
Bei einer Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder durch Vereinbarung eines anderen Güterstandes findet eine güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Jeder Ehegatte behält sein Eigengut sowie die Hälfte seiner Errungenschaft und erhält die Hälfte der Errungenschaft des anderen Ehepartners.
Falls die Ehe durch den Tod eines Ehepartners aufgelöst wird, fällt das Eigengut und die Hälfte der Errungenschaft des verstorbenen Ehepartners sowie die Hälfte der Errungenschaft des überlebenden Ehepartners in den sogenannten Nachlass. Der Nachlass fällt an die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person, zu welcher auch der überlebende Ehepartner zählt.