Wir hinterlassen ein digitales Erbe
Wir unterhalten E-Mail-Konten, pflegen Kontakte in sozialen Netzwerken, kaufen in Webshops ein und erledigen unsere Bankgeschäfte über eBanking beziehungsweise mobileBanking. Immer mehr Fotos und Dokumente bewahren wir nur noch digital auf. Diese Daten speichern wir auf Endgeräten wie PCs, Smartphones oder in einem Online-Speicher. Den Zugang zu diesen Konten, Profilen oder Daten kennen meistens nur wir selber.
Wer erbt meine digitalen Daten?
Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einer verstorbenen Person auf ihre gesetzlichen Erben über.
Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Im Gegensatz zu Vermögenswerten gehen persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten mit dem Tod einer Person unter. Das heisst, den Erben kann der Zugang zu solchen Daten verwehrt bleiben.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
- Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses.
- Behalten Sie stets den Überblick über alle Ihre Online-Aktivitäten und löschen Sie nicht mehr benötigte Benutzerkonten.
- Informieren Sie sich bei den Anbietern digitaler Dienste über die Vorgehensweise im Todesfall. Treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben die erforderlichen Informationen erhalten.
- Führen Sie eine Liste mit allen relevanten Online-Diensten, einschliesslich der Zugangsdaten und Passwörter. Aktualisieren Sie diese Liste regelmässig. Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf. Am einfachsten speichern Sie die Daten auf einem passwortgeschützten USB-Stick, dessen Passwort nur Sie und die eingeweihte Vertrauensperson kennen. Oder Sie nutzen einen hochsicheren Online-Speicher mit Passwortmanager und integrierter Datenvererbungsfunktion (z. B. securesafe.com).