Es ist mehr als 100 Jahre alt, stützt sich auf ein traditionelles Familienbild ab – und passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit: das aktuell gültige Erbrecht der Schweiz von 1912. Nach dem Willen des Bundesrats soll das Erbrecht deshalb auf Anfang 2023 in einer revidierten Fassung in Kraft treten. Das Hauptziel: Die Lebenssituationen von Konkubinatspartnern, geschiedenen Eheleuten, Paaren mit Stiefkindern oder Patchworkfamilien besser abbilden. Das hauptsächliche Mittel dazu: Die gesetzlichen Mindest-Erbquoten – die sogenannten Pflichtteile – verkleinern.
Einfacher begünstigen
Das neue Erbrecht liegt damit im Trend: weniger starre Raster, mehr individueller Gestaltungsspielraum. Das kommt vor allem jenen Personen zugute, die ihr Vermögen nach eigenen Wünschen vererben wollen und dafür ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Sie können künftig den Ehegatten oder die Lebenspartnerin besser begünstigen.