Die Altersleistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sollten nach der Pensionierung rund 60 Prozent des zuletzt erhaltenen Lohns abdecken. Dieses Leistungsziel ist jedoch nur noch schwer finanzierbar, haben sich doch seit Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahr 1985 wichtige Parameter wie die Lebenserwartung und die Zinssituation massgeblich verändert.
Um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist Selbstverantwortung angezeigt. Mit der privaten Vorsorge über die Säule 3a können mögliche Vorsorgelücken vermindert werden. Gleichzeitig lässt sich von Steuererleichterungen bei der Einzahlung profitieren.
Schon heute für die finanzielle Zukunft vorsorgen
Ob eine Kontolösung oder eine Wertschriftenanlage favorisiert wird, ist von der individuellen Risikobereitschaft und dem Anlagehorizont abhängig. Das Säule-3a-Konto funktioniert ähnlich wie ein Bankkonto, jedoch mit einer eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich Bezugsmöglichkeiten. In der Regel ist das Vorsorgegeld bis frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter von aktuell 64 Jahren bei Frauen beziehungsweise 65 Jahren bei Männern gebunden. Dafür sind die einbezahlten Beträge bis zum gesetzlich definierten Maximalbetrag steuerlich absetzbar und das Vorsorgeguthaben ist von der Vermögenssteuer ausgenommen. Ein vorzeitiger Bezug des Vorsorgegeldes ist etwa bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, Selbstständigkeit oder Auswanderung möglich.
Die aktuell tiefe Kontoverzinsung lässt das angesparte Vorsorgeguthaben nur minim ansteigen. Durch die Wertschriftenanlage profitieren Anlegerinnen und Anleger langfristig von höheren Renditechancen als beim Kontosparen.