«Der Entscheid über die Bezugsform des Pensionskassengeldes hat eine grosse Tragweite – denn er lässt sich nicht rückgängig machen. Deshalb muss er gut abgewogen werden. Aufgrund der tieferen Umwandlungssätze und der inzwischen wieder höheren Renditeerwartungen tendieren angehende Pensionierte vermehrt dazu, das Guthaben aus der Pensionskasse ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen.
Aus finanzieller Sicht ist vor allem entscheidend, wie lange der Vermögensvorteil des Kapitalbezuges gegenüber dem Rentenbezug (nach Steuern) anhält. Um dies zu verdeutlichen, haben wir zwei Beispiele gerechnet. In beiden Fällen werden im Alter von 65 Jahren 350'000 Franken aus der Pensionskasse bezogen und anschliessend in Wertschriften mit einer Nettorendite von zwei Prozent pro Jahr angelegt. Unterschiedlich ist hingegen der Umwandlungssatz: Im ersten Fall beträgt er 5,8 und im zweiten Fall 4,8 Prozent.
Der Vermögensvorteil des Kapitalbezuges hält im ersten Fall bis zum Alter 89 an, im zweiten Fall sogar bis zum Alter 95. Aktuell beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter von 65 noch rund 20 Jahre (Männer) respektive 23 Jahre (Frauen). Das heisst, Männer werden durchschnittlich 85 Jahre alt und Frauen 88.