Der Entscheid des Baurekursgerichts führt im Bewilligungsverfahren zu weiteren Verzögerungen. Aktuell lässt sich der Zeitpunkt einer Inbetriebnahme der ZüriBahn noch nicht festlegen. Dieser wird durch den weiteren Verfahrensverlauf bestimmt. "Viele Menschen im Kanton teilen unsere Begeisterung für die ZüriBahn und tragen unsere Vision einer auf fünf Jahre befristete Bahn mit", sagt Martin Scholl. Eine aktuell durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage des unabhängigen Marktforschungsinstituts GfS im Kanton Zürich bestätigt die Ergebnisse der Umfrage von 2018: Zwei Drittel der Bevölkerung stehen neutral bis sehr positiv der ZüriBahn gegenüber und würden diese auch selbst benützen. Über die Betriebsdauer von fünf Jahren ist für die ZüriBahn zudem mit einem selbsttragenden Projekt zu rechnen.
Kontext - bewilligungstechnische Schritte
Gegen den Bau und Betrieb der ZüriBahn, die als temporäre Seilbahn das rechte und linke Seeufer während fünf Jahren verbinden soll, wurde von verschiedenen Seiten rechtlich Einspruch erhoben. Mitte Dezember 2019 hat das Zürcher Baurekursgericht entschieden, einen Teil der Rekurse gutzuheissen. Grund war zur Hauptsache der laut Baurekursgericht fehlende Eintrag der Seilbahn im kantonalen Richtplan. Ein Eintrag im regionalen Richtplan liegt vor. Ausserdem stellt das Gericht das öffentliche Interesse an der ZüriBahn in Frage.
Neben dem Eintrag im Richtplan sind für den Bau der ZüriBahn vier Bewilligungen notwendig: Wasserrechtliche Konzession, kantonaler Gestaltungsplan, Sondernutzungsbewilligung der Stadt Zürich und die Plangenehmigung des Bundes. Die wasserrechtliche Konzession und der Gestaltungsplan wurden im April sowie Mai 2019 vom Kanton Zürich festgesetzt. Sobald beide Bewilligungen rechtskräftig bestätigt sind, wird das Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr abgeschlossen. Nach Vorliegen dieser Genehmigung kann mit dem Bau der ZüriBahn begonnen werden. Die Sondernutzungsbewilligung durch die Stadt Zürich wurde im Juli 2019 erteilt.
Die Betreibergesellschaft ist die ZüriBahn AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank.