Wer die Stelle wechselt und sich auf die Zahlen fokussiert, denkt an vieles: den Lohn, den möglichen Bonus, allfällige Benefits und Vergünstigungen. Nur ein Thema geht gerne vergessen: die berufliche Vorsorge. Die Pensionskasse des Unternehmens wird höchstens gedanklich gestreift, wenn man die Abzüge auf dem Lohnausweis sieht oder Ende Jahr den Versicherungsausweis der Vorsorgeeinrichtung erhält. Im besten Fall legt man die Dokumente ab und behält nur eine Zahl in Erinnerung: das meist noch weit entfernte Jahr der ersten Rente.
«Das ist eine ziemlich kurzfristige Perspektive und aus fachlicher Sicht eindeutig falsch», sagt Karin Nestler, Personalverantwortliche bei der KV Business School Zürich AG. «Das Geld bei der beruflichen Vorsorge ist das grösste verfügbare Guthaben, das Arbeitnehmende in ihrer Laufbahn anhäufen können. Deshalb sollte sich jede und jeder frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen.» Als bei ihrem Unternehmen ein Wechsel der Pensionskasse anstand, war es für Karin Nestler deshalb klar, dass die Mitarbeitenden von Anfang an involviert werden mussten.
Vertrauen schaffen
Auch Daniel A. Camenzind, CFO des Weiterbildungsinstituts, weiss: «Der Wechsel einer Pensionskasse ist für die Arbeitnehmenden wie für das Unternehmen ein Schritt von grosser Tragweite. Nur wenn die Mitarbeitenden in den Prozess einbezogen werden, wird das Vertrauen geschaffen, das es für einen solchen Entscheid braucht.» Bestätigt wird diese Einschätzung auch durch einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2020: Daraus geht deutlich hervor, dass das Gros der Arbeitnehmenden – und nicht nur einzelne Vertreterinnen und Vertreter in der Personalkommission – laufend und aktiv in den Entscheidungsprozess involviert werden und einem Pensionskassenwechsel mehrheitlich zustimmen müssen, sonst ist die Vertragskündigung durch den Arbeitgeber ungültig.