Immer wieder neue Baupläne und Revisionen, Spatenstiche und Bauunterbrüche, Kostenüberschreitungen und Einsparungsversuche, Anbauwünsche und Abrissbestrebungen: Die Altersvorsorge in der Schweiz ist seit den ersten Planungsschritten vor fast 100 Jahren eine politische und gesellschaftliche Baustelle der besonderen Art.
Immerhin werden am «3-Säulen-Haus» zwischendurch auch einzelne Elemente fertig gestrichen – zumindest bis zur nächsten Renovation: 2022 hiess das Stimmvolk die Reform AHV 21 für die erste Säule an der Urne gut. Und in diesem Frühjahr verabschiedeten die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule, dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Voraussichtlich im März 2024 kommt die Vorlage zur Abstimmung.
Wieso will die Politik eine BVG-Reform?
Wie auch über einen längeren Zeitraum bei der AHV sind beim BVG frühere Reformversuche gescheitert, zuletzt 2017. Das Parlament hat sich seitdem in jahrelangem Seilziehen um eine neue Reform bemüht, denn die Gründe dafür sind offensichtlich: Die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit die Auszahlungsdauer der Renten. Zugleich führten die Schwankungen an den Finanzmärkten und die niedrigen Zinsen in den letzten Jahren zu immer knapperen Einnahmen und setzten die Pensionskassen (PKs) unter Druck.