125 Franken pro Monat: Das war die Obergrenze der ersten Alters- und Hinterlassenenrenten in der Schweiz. Seit ihrer Einführung im Jahr 1948 hat sich die AHV stark gewandelt und erweitert. Aus dem einst als notwendige Existenzsicherung im Alter und in der Not gedachten Sozialwerk ist ein umfassendes System geworden. Das Rentenmaximum liegt heute bei 2'390 Franken pro Monat. Und neben der ersten Säule der Altersvorsorge – eben der AHV – wurden die berufliche und die private Vorsorge als zweite und dritte Säulen etabliert.
Die AHV ist aber nicht nur ein wegweisendes Modell der sozialen Absicherung – sie ist seit ihrer Gründung auch Gegenstand zahlreicher politischer Diskussionen und Änderungswünsche: So brauchte es allein 23 Jahre und zwei Volksabstimmungen vom Verfassungsartikel bis zur ersten Gesetzesgrundlage. Und bei den seitdem angestrengten AHV-Revisionen ist das erste Dutzend mittlerweile voll, wie die untenstehende Chronologie zeigt (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV).