Die Anzahl Rentnerinnen und Rentner in der AHV steigt laufend. Insbesondere aus diesem Grund sind die Ausgaben der AHV stärker gestiegen als deren Einnahmen. Ohne entsprechende Massnahmen wären unsere Renten somit mittel- und langfristig nicht mehr gesichert. Die Reform AHV 21 soll Abhilfe schaffen und unsere Renten für die kommenden zehn Jahre stabilisieren. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (neu Referenzalters) von 65 Jahren für Frauen und Männer
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexibler Rentenbezug
- Anreize, nach dem 65. Lebensjahr weiterzuarbeiten
- Durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent Zusatzfinanzierung sichern
Der Begriff Rentenalter wird ersetzt durch den Begriff Referenzalter. Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2025 und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Dies bedeutet, dass Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. Das Referenzalter steigt wie folgt:
Anstieg des Referenzalters der Frauen
Jahr | Referenzalter der Frauen | Betrifft Frauen mit Jahrgang |
2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | 1964 |