«Die Krankheit meines Vaters kennt leider nur eine Richtung: Parkinson ist unheilbar und schädigt immer mehr Nervenzellen im Gehirn. Das führt zunehmend zu Einschränkungen und letztlich auch zu einer Urteilsunfähigkeit. Als es darum ging, das Erbe zwischen meinen Eltern, meiner Schwester und mir zu regeln, spielte deshalb auch der Faktor Zeit eine grosse Rolle. Denn wenn jemand nicht mehr selbst zustimmen kann, können zu Lebzeiten auch keine Entscheide mehr gefällt werden.
In der Familie waren wir uns einig, dass ich das Elternhaus übernehmen soll. Auch bei meiner Schwester und meinem Schwager stand der Kauf einer Immobilie zur Diskussion. Die Eltern nahmen dies zum Anlass, ihr Haus – ein zentraler Teil des Erbes – schätzen zu lassen. Die Idee war, dass ich aus der neu aufgenommenen Hypothek auf dem Elternhaus den Erbanteil meiner Schwester begleichen sollte.
Kompetente Begleitung
Ganz so einfach wie anfänglich gedacht war die Angelegenheit dann jedoch nicht. Denn nicht alles, was man zu wissen glaubt oder was Bekannte einem raten, funktioniert dann auch in der Realität. Wir waren deshalb sehr froh, von der Zürcher Kantonalbank kompetent begleitet zu werden. Unsere Kundenbetreuerin und ein Fachmann für Erbschaftsfragen konnten uns Wege aufzeigen, wie wir das Erbe regeln konnten, damit es rechtskonform ist und für die ganze Familie stimmt. Sie wiesen uns auch darauf hin, dass die Krankheit meines Vaters die ganze Sache dringlich macht. Denn wenn jemand urteilsunfähig wird, schalten sich sofort die Behörden ein und eine Verteilung des Erbes zu Lebzeiten ist dann nicht mehr möglich.