Nun steht die Pensionierung von Lydia an und das Ehepaar will nochmals wissen, welche Steuern auf Renten und Kapitalleistungen anfallen. Wie viele andere Kundinnen und Kunden gehen Lydia und Sven davon aus, dass sie im Alter weniger Steuern bezahlen als während des Erwerbslebens. «Das ist aber längst nicht immer der Fall», weiss Jacqueline Linton, Steuerberaterin bei der Zürcher Kantonalbank. Zwar sinke nach der Pensionierung das Einkommen. Allerdings würden auch diverse Abzugsmöglichkeiten wie Berufsauslagen oder Beiträge in die Säule 3a wegfallen. « Durch eine vorausschauende Renten- respektive Kapitalbezugsstrategie lässt sich jedoch die Progression brechen, und es werden nur so viele Steuern bezahlt wie nötig.»
Renten als Einkommen versteuern
Wichtig sei es zunächst, so Linton, die unterschiedliche Besteuerung von Renteneinkünften und Kapitalleistungen aus Vorsorgegeldern zu verstehen. «Unabhängig davon, aus welchem Vorsorgegefäss sie stammen, sind Renteneinkünfte in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren. Sie werden zusammen mit weiteren Einkünften wie Zinserträgen oder Mieteinnahmen besteuert», erklärt Linton. Grundsätzlich seien Renten vollumfänglich steuerpflichtig, es sei denn, es gebe eine gesetzliche Grundlage, welche einen Einschlag respektive eine reduzierte Besteuerung vorsehe. So etwa bei ausländischen Renten: «Einige von ihnen sind in der Schweiz nicht zu 100 Prozent steuerbar – doch es muss immer der Einzelfall geprüft werden», sagt Linton. Die Steuerspezialistin weist noch auf einen weiteren zentralen Punkt hin: «Der Steuertarif bei der Einkommenssteuer ist stark progressiv ausgestaltet. Mit anderen Worten: Höhere Einkommen werden überproportional besteuert.»
Kapitalleistungen privilegiert besteuert
Etwas anders sieht es bei den Kapitalleistungen aus. «Bereits im Sparprozess lassen sich durch Einzahlungen in die Säule 3a oder durch Einkäufe in die Pensionskasse Steuern sparen», sagt Linton. «Wichtig zu wissen ist, dass Bezüge in Form von Kapitalleistungen privilegiert besteuert werden.» Konkret würden diese Gelder vom übrigen Einkommen getrennt und zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert. Mehrere Kapitalbezüge innerhalb eines Kalenderjahrs würden dabei zusammengerechnet. «Allerdings wird bei hohen Kapitalbezügen ebenfalls ein progressiver Steuertarif angewendet, das heisst, der Steuersatz steigt mit der Höhe des Kapitalbezugs.»
Zurück zu Lydia und Sven: Damit sie eine Übersicht über ihre künftigen Einkommensposten haben, listen sie diese im Folgenden auf und vermerken jeweils auch die Besteuerung sowie die Besonderheiten und absehbaren Änderungen.