Was würde sich konkret ändern?
Die Besteuerung des Eigenmietwerts, die laut Statistischem Amt rund 12,5 Prozent der über 30-jährigen Steuerpflichtigen im Kanton Zürich betrifft, soll wegfallen. Im Gegenzug sollen sich die Kosten für den Unterhalt nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen. Ersterwerber können einen begrenzten Schuldzins abziehen (Paare 10’000 Franken, Einzelpersonen 5’000 Franken für maximal 10 Jahre). Zusätzlich wird diskutiert, ob die Schuldzinsen bis zu einem gewissen Anteil der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden können.