Im September dieses Jahres rief die Politik gleich zweimal zum Feiern auf. Medienwirksam wurde das 175. Jubiläum der Bundesverfassung zelebriert. In kleinerem Rahmen gedachte Bundesbern der Einführung der Schuldenbremse vor 20 Jahren, die fraglos auch eine Erfolgsgeschichte ist. Nach ihrer erstmaligen Anwendung beim Budget 2003 gelang es Bundesrat und Parlament rasch, den Haushalt in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Seit 2006 weist der Bundeshaushalt mit Ausnahme des Corona-Jahres 2022 keine strukturellen Defizite mehr auf.
Wie der Vater der Schuldenbremse, Alt-Bundesrat Kaspar Villiger, zu sagen pflegte, werden die Menschen sorglos, wenn es gut läuft. So entstand in den 1980er-Jahren die Illusion, der Staat könne sich finanziell alles leisten. In der Folge häuften sich strukturelle Defizite, die selbst in der Hochkonjunktur nicht verschwanden. Die Verschuldungsquote des Bundes stieg rasant an.
Zwar war schon damals in der Bundesverfassung der Grundsatz verankert, dass Schulden in der Bilanz des Bundes abzutragen sind – nur haperte es an der konkreten Umsetzung. Schliesslich rauften sich die wirtschaftspolitischen Akteure ernsthaft zusammen, um einen griffigeren Mechanismus zur Eindämmung der Verschuldung auszuarbeiten. Der Vorschlag kam 2001 vors Volk und wurde mit überaus deutlicher Zustimmung von 85 Prozent der Stimmberechtigten angenommen. Damit war die Schuldenbremse geboren. Diese sieht vor, dass der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen ist. In der Hochkonjunktur müssen zwingend Überschüsse erwirtschaftet werden, um Defizite der darauffolgenden Rezession kompensieren zu können.