Gilt FATCA nur für die Zürcher Kantonalbank?
- Die Schweiz hat mit den USA einen Staatsvertrag über FATCA unterzeichnet. Dieser ist Schweizer Recht und FATCA gilt für alle Schweizer Banken.
Muss die FATCA Dokumentation bei jeder Schweizer Bank eingereicht werden?
- Ja.
In welcher Frist müssen Sie das/die Formular(e) zurück senden?
- Die Formulare sollten innerhalb von 20 Tagen ausgefüllt an uns retourniert werden. Nach insgesamt 90 Tagen sind wir als Bank verpflichtet, definitiv festzulegen, ob die Dokumente retourniert worden sind oder nicht. Sofern die Dokumente nicht retourniert wurden, müssen wir Sie beispielsweise als „non-consenting“ kategorisieren (siehe auch „Sie sind „non-consenting“. Was geschieht?“).
Starten die 90 Tage von vorne, wenn Sie eine neue Selbstdeklaration (SD) beantragen?
- Nein, die 90-Tage-Frist beginnt am Tag der ersten Abklärung und kann nicht unterbrochen werden.
Sie haben nur ein Gemeinschaftskonto und erhalten die Dokumente.
- Auch wenn Sie über kein eigenes Konto verfügen, erhalten Sie die Dokumente. Gemeinschaftskonten werden immer über die beteiligten Einzelpartner abgeklärt.