Gilt FATCA nur für die Zürcher Kantonalbank?
- Die Schweiz hat mit den USA einen Staatsvertrag über FATCA unterzeichnet. Dieser ist Schweizer Recht und FATCA gilt für alle Schweizer Banken.
Muss die FATCA Dokumentation bei jeder Schweizer Bank einreicht werden?
- Ja, weitere Informationen zur Dokumentation sind im Abschnitt „Selbstdeklarationen“ und „FATCA Klassifizierung“ zu finden.
Hebt die Formulareinreichung das Bankkundengeheimnis auf?
- Das Bankkundengeheimnis wird vertraglich nur für erkannte US-Personen aufgehoben, die ihren US-Status auf der Selbstdeklaration dokumentieren und einer Meldung an das IRS zustimmen.
- Für juristische Personen ohne US-Bezug, die ihre Dokumente fristgerecht einreichen, bleibt das Bankkundengeheimnis unverändert bestehen.
- Bei Nichteinreichung der Dokumente müssen juristische Personen unter gewissen Bedingungen als Non-participating Foreign Finance Institut (NPFFI) eingestuft werden. Die Geschäftsbeziehung mit NPFFI ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ihr Berater wird Sie bei Fragen mit weiteren Informationen versorgen.
- Zusätzlich werden alle US-Erträge und US-Verkaufserlöse von Non-Participating FFI mit einer 30%-igen FATCA-Quellensteuer belastet.
Kann eine Gesellschaft ohne eigene Geschäftsräume als aktiv eingestuft werden?
Das ist möglich. Grundsätzlich setzt eine aktive Gesellschaft im allgemeinen folgende Rahmenbedingungen voraus:
- Die Gesellschaft betreibt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wie Handel, Fabrikation oder Dienstleistungen (exklusiv Finanzdienstleistungen).
- Die Gesellschaft verfügt über eigene Geschäftsräume.
- Die Gesellschaft hat eigenes Personal angestellt.
- Die Gesellschaft erwirtschaftet weniger als die Hälfte der Bruttoeinkünfte je Kalenderjahr aus Finanz- oder Immobilienerträgen (zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder Mieten, wobei Mieten aus Betriebsliegenschaften nicht zu berücksichtigen sind).
- Bei der Gesellschaft bestehen weniger als die Hälfte der Bilanzaktiven während des Kalenderjahres aus Finanzinstrumenten (wie zum Beispiel Bankkonten, Obligationen, Aktien) oder Anlageliegenschaften, wobei Betriebsliegenschaften nicht zu berücksichtigen sind.
- Wenn nicht alle der aufgeführten Punkte zutreffen, müssen Sie die genauen Gründe auf der Selbstdeklaration aufführen, weshalb Sie sich als aktive Gesellschaft klassifizieren. Die FATCA – Klassierung basiert in erster Linie auf Bilanz- und Ertragsrelationen. Bei Rückfragen werden wir auf Sie zukommen. Auskunft darüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen.
Kann eine Gesellschaft ohne eigenes Personal als aktiv eingestuft werden?
- Das ist möglich. Sie müssen die genauen Gründe auf der Selbstdeklaration aufführen, weshalb Sie sich als aktive Gesellschaft klassifizieren. Bei allfälligen Rückfragen werden wir auf Sie zukommen. Auskunft darüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen.
Muss eine Einzelfirma eine separate Prüfung vornehmen?
- Die Prüfung einer Einzelfirma erfolgt immer über den Firmeninhaber, der als natürliche Person abgeklärt wird. Durch seine Abklärung gilt auch die Einzelfirma als abgeklärt. Die Einzelfirma ist keine juristische Person.
Was ist eine steuerbefreite Organisation?
- Um sich als steuerbefreite Organisation zu klassieren, muss eine entsprechende Selbstdeklaration eingereicht werden, die den Status bestätigt. In der Regel wird zusätzlich eine Kopie der Steuerbefreiungserklärung des kantonalen Steueramtes verlangt (z.B. gemeinnützige Stiftungen). Unter FATCA wird sie als „FATCA-konform erachtetes, zertifiziertes Finanzinstitut“ behandelt.
Ist ein Verein immer steuerbefreit?
- Nein. Als Verein müssen Sie die entsprechende Selbstdeklaration einreichen. Im Rahmen dieser Selbstdeklaration machen Sie auch Angaben über eine mögliche Steuerbefreiung. Neben dem Ausfüllen der Selbstdeklaration entstehen für Sie unter FATCA zumeist keine weiteren Verpflichtungen. Es werden keine Daten gemeldet.
Sie haben von der Bank Formulare W-8BEN-E und W-8IMY erhalten.
- Wenn Sie in Bezug auf Ihr Konto bzw. Ihre Konten nach US-Steuerrecht sog. „beneficial owner” (wirtschaftlich Berechtigte) sind, reichen Sie das Formular W-8BEN-E ein. Wenn Sie hingegen als Intermediär für andere Personen (z.B. als Treuhänder für wirtschaftlich Berechtigte) agieren, reichen Sie das Formular W-8IMY ein.
- Der Intermediär eines Kontos ist in der Regel eine Person oder eine Gesellschaft, die im Auftrag einer anderen Person oder Gesellschaft handelt und die Erträge auf den Namen einer anderen Person oder Gesellschaft erhält und letzterer häufig einem Konto gutschreibt oder weiterleitet.
Sie haben einen wirtschaftlich Berechtigten für ein Einzelkonto.
- Unter FATCA gilt der wirtschaftlich Berechtigte als Kontoinhaber. Wir werden Ihnen für den wirtschaftlich Berechtigten eine Selbstdeklaration zustellen, die Sie dann einreichen müssen. In diesen Fällen müssen Sie nicht noch das Formular W-8IMY einreichen. Falls es sich beim wirtschaftlich Berechtigten um eine US-Person handelt, müssen Sie uns als Bank vom Bankkundengeheimnis entbinden, damit wir das Reporting im Namen dieser US-Person vornehmen können.
Was ist eine GIIN?
- Eine GIIN ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Finanzinstitute. GIIN werden direkt durch die amerikanischen Steuerbehörden (IRS) vergeben. Jedes Finanzinstitut und zahlreiche Fonds haben eine GIIN. Für andere Unternehmen ist die GIIN eine Ausnahme.
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen, erwähnt in der Selbstdeklaration?
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Abkommen zwischen den USA und anderen Ländern (z.B. auch der Schweiz). In diesen Abkommen ist geregelt, wie die Besteuerung von Einwohnern und Gesellschaften in den Ländern zwischen diesen aufgeteilt wird. Insbesondere ist dort geregelt, welche Rechte die USA zur Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden) amerikanischer Unternehmen gegenüber Einwohnern und Gesellschaften in den anderen Ländern haben. In der Selbstdeklaration beziehen sich die Angaben daher auf das auf die Gesellschaft anwendbare DBA mit den USA (z.B. bei Schweizer Unternehmen das DBA USA-CH).
Kann eine Firma mit Sitz in den USA ein Konto bei der Zürcher Kantonalbank eröffnen?
- Nein, die Zürcher Kantonalbank eröffnet grundsätzlich keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen mit Sitz in den USA.
Wann verlangt die Bank Dokumente von einer Sitzgesellschaft?
- Im Falle von Geschäftseröffnungen: Wir benötigen die notwendigen Dokumente noch vor Geschäftseröffnung.
- Bei Änderungen eines wirtschaftlich Berechtigten sind Sie verpflichtet, uns darüber zu informieren und ein neues Formular A zu unterzeichnen. Im Anschluss daran werden wir Sie zusätzlich um die notwendigen Dokumente zur Erfüllung der Pflichten aus FATCA ersuchen. Die Dokumente können sich sowohl auf die Gesellschaft als auch den wirtschaftlich Berechtigten beziehen.
- Kundenbeziehungen, die bereits bei Inkrafttreten von FATCA bestanden haben, werden sowohl hinsichtlich des Kontoinhabers (Gesellschaft) als auch der wirtschaftlich Berechtigten vollständig dokumentiert. Wir werden Sie um die notwendigen Dokumente ersuchen.